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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1984 - 2 A 152/83   

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https://dejure.org/1984,29897
OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1984 - 2 A 152/83 (https://dejure.org/1984,29897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.1984 - 2 A 152/83 (https://dejure.org/1984,29897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 2 A 152/83 (https://dejure.org/1984,29897)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Mainz, 24.10.2001 - 7 K 1114/99

    Pflicht eines Beamten zur Abführung von Vergütungen aus Tätigkeit für die

    Entgegen der Auffassung des Klägers (vgl. S. 7 der Klagebegründung, Bl. 58 der Gerichtsakten) sind für die Berechnung etwaiger abzuliefernder Nebentätigkeitsvergütungen nicht dessen Nettobezüge, sondern die Vergütung maßgeblich, die er brutto von der Wirtschaftsprüferkammer erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - 2 C 197/62 -, BVerwGE 24, 104, 105 sowie Beschluss vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8; OVG Rheinland-Pfalz. Urteile vom 23. Mai 1984 - 2 A 152/83 - und vom 20. Juni 1984 - 2 A 8/84 -).
  • VG Mainz, 09.05.2001 - 7 K 690/00

    1. Die einem beamteten Hochschullehrer auferlegte Verpflichtung, Vergütungen aus

    Maßgeblich für die Berechnung etwaiger abzuliefernder Nebentätigkeitsvergütungen sind dabei entgegen der Auffassung des Klägers nicht dessen Nettobezüge, sondern die Vergütung, die er brutto von der TU YYY erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 1966 - 2 C 197.62 -, BVerwGE 24, 92, 104, 105, und vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 -, Buchholz 232  69 BBG Nr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 23. Mai 1984 - 2 A 152/83 - und vom 20. Juni 1984 - 2 8/84 -).
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